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Bei der Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021 wird es deutlich mehr Briefwähler geben.
Von Gerd Zimmermann
Corona wird diese Entwicklung verstärken. Für eine etwaige Manipulation bei der postalischen Abstimmung, die das Gesamtergebnis entscheidend beeinflusst, sieht das Verfassungsgericht keine Chance. Anders gesagt und bezogen auf den einzelnen Bürger: Die Möglichkeit, an der Briefwahl teilzunehmen, bewertet das Gericht sehr viel höher als die Risiken für das Wahlgeheimnis.
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